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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Firma Seitzberger GmbH

 

Allgemein

Für alle unsere Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Form, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne § 14 BGB. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder andere rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

 

Mängelrügen und Gewährleistungen

Der Käufer hat die Ware zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, innerhalb von 4 Werktagen nach Erhalt, schriftlich zu rügen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich, spätestens 4 Werktage nach der Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichts o.ä. rechtfertigen keine Mängelrüge. Unberechtigte Mängelrügen können wir zum Anlass nehmen, vom Käufer die Erstattung uns entstandener Kosten zu verlangen. Sind die Beanstandungen berechtigt, leisten wir nach Prüfung nach eigenem Ermessen, Nachbesserung oder vollwertigen Ersatz. Der Käufer kann die Rückgüngigmachung des Vertrages verlangen, falls die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl schlägt sowie für den Fall, dass wir die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu Unrecht verweigern oder damit in Verzug geraten und der Käufer uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die fruchtlos abgelaufen ist. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger von uns nicht zu vertretener Einflüsse entstehen. Eine Haftung für Schäden die aus dem Gebrauch von elektronischen Geräten, Software und ähnlichen Artikeln entstehen, schließen wir aus. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.

 

Zahlung

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich mit unseren Zahlungszielen 14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto. Unrechtmäßige Abzüge, wie überhöhtes Skonto, Skontoabzug außerhalb der Skontofrist, Verpackungsabzüge, Portoabzüge oder sonstige Kürzungen, denen wir nicht zugestimmt haben, bleiben als offene Posten bestehen und werden eingefordert. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von € 5,-/Mahnung (mit Ausnahme der Erstmahnung) sowie Verzugszinsen in der Höhe von 8 % verrechnet. Nach dem Verstreichen der mit der 3. Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann unsere Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Gleichzeitig erfolgen weitere Lieferungen ausschließlich gegen Vorauskassa. Wird bei Zahlungsverzug durch uns ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Käufer die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

 

Preisangebote

Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Ausgewiesene Preise sind in EURO. Wenn nichts anderes im Angebot angegeben, gelten unsere Preise ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Andere Vereinbarungen gelten nur wenn wir dies schriftlich angeben. Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, so handelt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien um Tagespreise, die der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können. In den Preisen ist keine Verpackung enthalten. Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkt abweichen, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch uns. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, ansonsten gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart! Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.

 

Liefer- und Abnahmepflichten

Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unseren Zulieferern abgeschlossen wurde. Der Kunde wird von uns unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Ereignisse höherer Gewalt beim Lieferer oder seinen Unterlieferanten verlängert die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie von uns nicht zu vertreten sind. Wir werden den Besteller hiervon unverzüglich benachrichtigen. Wir haben Beeinträchtigungen gegenüber dem Besteller so gering wie möglich zu halten. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen von der Bestellmenge bis zu +/- 10 % sind zulässig und werden zum vereinbarten Stückpreis verrechnet. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen des Liefergegenstandes bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, gegebenenfalls rechtzeitiger Materialbeistellung und vereinbarter Anzahlung. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich.

 

Rechnungspreis

Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem er auch teilweise liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für Ihn auf Abruf bereithält.

 

Geheimhaltung

Unser Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangen Wissens Dritter gegenüber.

 

Formen, Werkzeuge, Vorrichtungen

Wenn der Lieferer Eigentümer der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen ist, werden diese nur für Aufträge des Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zahlungs und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Die Verpflichtung des Lieferers zur Aufbewahrung der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen erlischt ein Jahr nach der letzten Teile-Lieferung und nach vorheriger Benachrichtigung des Bestellers. Wenn der Besteller Eigentümer der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen ist, hat der Lieferer das Recht, die Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen zurück zu behalten, bis der Besteller alle Bedingungen der Vereinbarung erfüllt hat.

 

Materialbeistellung

Werden Materialien vom Besteller beigestellt, so sind sie auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag, mindestens jedoch 10% oder nach Vereinbarung rechtzeitig und entsprechend vereinbarter Spezifikation anzuliefern. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Außer in Fällen höherer Gewalt trägt der Besteller die entstehenden Mehrkosten auch für die dadurch verursachten Fertigungsunterbrechungen. Zwischen den Vertragsparteien gilt als vereinbart, dass wir für das beigestellte Grundmaterial, insbesondere für dessen Güte und Qualität bei der Verarbeitung bzw. Verarbeitungsfehlern unsererseits, sowie für Schäden an diesem Material, welche durch Dritte entstehen (Brand, Naturkatastrophen, Diebstahl, usw.), keine Haftung übernehmen. Wir erklären ausdrücklich, dass wir eine Prüfung der Güte und Qualität des beigestellten Materials nur über Auftrag stichprobenartig vornehmen. Wir übernehmen keine Haftung für Güte und Qualität des beigestellten Materials in Zuge der Verarbeitung.

 

Gefahrenübergang und Erfüllungsort

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware „ab Werk“ verkauft (Abholbereitschaft). Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für Ware, die frei Haus abgeladen, auf Kosten des Verkäufers geliefert wird, erfolgt der Gefahrenübergang vom Verkäufer an den Käufer in ebendiesem Zeitpunkt.

 

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Gesamtschuld des Kunden aus der bestehenden Geschäftsverbindung einschließlich aller Zinsen und Kosten vor. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu verarbeiten oder zu veräußern; hingegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, uns Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so gelten die ihm daraus erwachsenden Forderungen samt allen Nebenrechten so lange als an uns abgetreten, bis wir mit sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vollständig befriedigt worden sind. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Konstruktionsunterlagen, Modelle usw. des Lieferers bleiben dessen Eigentum und dürfen nur mit seiner Genehmigung genutzt oder weiter gegeben werden. Kommt wegen Verschulden des Bestellers ein Liefervertrag nicht zustande, hat der Lieferer Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm erbrachten Vorleistungen.

 

Gerichtsstand

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Unternehmens Seitzberger GmbH ausschließlich zuständig und wird diese Gerichtsstandvereinbarung mit Zusendung der Auftragsbestätigung angenommen.

 

Datenschutzgrundverordnung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig und wir halten fest, dass wir Ihre Daten ausschließlich zur Herstellung oder zur Aufrechterhaltung einer Geschäftsbeziehung speichern und nicht an Dritte weitergeben (Ausnahme: Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Eintreibung von Außenständen). Darüber hinaus verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse(n), um Ihnen Newsletter und Informationen zuzusenden. Die Speicherung Ihrer persönlichen Daten hilft uns auch noch nach Jahren bei der Zuordnung einer bereits bestellten Leistung von Ihnen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie uns dahingehend zu Informieren.

 

Stand gültig ab 25.Mai 2018